Allgemeine Geschäftsbedingungen und Kundeninformationen von
PVC-Plastikkarten in der Fassung vom 18.05.2011
A. Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines
(1) PVC Plastikkarten ist eine Marke der Firma ThePrintingBrokersEurope
Limited, C/Obispo Carrascosa, 39, E-13200 Manzanares/Ciudad Real -
nachfolgend PVC Plastikkarten genannt - ist auf die Vermarktung von
Druckerzeugnissen (wie zum Beispiel PVC-Karten aller Art, Flyer,
Postkarten, Poster etc.) spezialisiert.
(2) Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle
Verträge über Lieferungen und Leistungen von PVC Plastikkarten an seine
Kunden, welche über die Internetseiten von PVC Plastikkarten oder
telefonisch oder per e-mail abgeschlossen werden. Sie gelten im
Geschäftsverkehr mit Unternehmern, natürlichen Personen und juristischen
Personen des öffentlichen Rechts auch für alle künftigen
Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich
vereinbart werden. Abweichenden (Einkaufs-) Bedingungen des Kunden wird
widersprochen.
§ 2 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist oder sind
1. „Kunden“ Personen, welche den Service von PVC Plastikkarten nutzen;
2. „Leistung“, alle Arten der Leistung, insbesondere Dienst- und
Werkleistungen, sowie Lieferungen und Werklieferungen;
3. „PVC Plastikkarten“, die Gesamtheit der Internetseiten, über welche
ThePrintingBrokersEurope Ltd. seine Leistungen anbietet, insbesondere
die unter www.pvcplastikkarten.de erreichbaren
Internetseiten;
4. „Registrierung“ die erstmalige Anmeldung und Zulassung zur
dauerhaften Nutzung von PVC Plastikkarten;
5. „Passwort“ eine Kombination aus Zahlen und/oder Buchstaben, welche
nach erfolgter Registrierung in Kombination mit der E-Mail-Adresse die
Anmeldung des Kunden für die Leistungen über PVC Plastikkarten
ermöglicht und
6. „Account“ das persönliche Nutzerkonto des Kunden, zu welchem der
Kunde durch Eingabe der E-Mail-Adresse und des Passworts Zugang erhält;
7. „Screenproof“, digitale Druckvorschau der für den Auflagendruck
umgewandelten druckfreien Daten und damit eine farbnahe Simulation des
späteren Druckergebnisses;
8. „Paperproof“, ein nach den Qualitätsstandards gemäß DIN ISO 12647
erstellter digitaler Ausdruck der für den Auflagendruck umgewandelten
druckreifen Daten;
9. „Arbeitstage“, Montag bis Freitag außer gesetzliche Feiertage;
10. „übliche Geschäftszeiten“, Montag bis Freitag 10 bis 18 Uhr.
§ 3 Kommunikation
Die Kommunikation mit dem Kunden erfolgt zu einem wesentlichen Teil per
E-Mail. Der Kunde trägt daher in besonderer Form Sorge dafür, dass der
Empfang von E-Mails gewährleistet ist. Insbesondere hat der Kunde
spätestens bei der Erteilung des Auftrages seine E-Mail-Adresse für den
zu erfolgenden Geschäftsverkehr anzugeben. Jede Änderung der
E-Mail-Adresse hat der Kunde PVC Plastikkarten unverzüglich mitzuteilen.
Er darf an seinem E-Mail-Programm bzw. seinem E-Mail-Postfach keine
Einstellungen vornehmen, die den Empfang von E-Mails vereiteln oder die
dazu führen, dass die E-Mails nicht von ihm zur Kenntnis genommen
werden, z.B. weil sie in einen Spam-Ordner verschoben werden
§ 4 Bonitätsprüfung, SCHUFA-Klausel
(1) PVC Plastikkarten ist berechtigt zum Zwecke der Prüfung der Bonität
des Kunden bei Wirtschaftsauskunfteien Auskünfte über personenbezogene
Daten einzuholen und zu verarbeiten, soweit dies zur Wahrung
berechtigter Interessen von PVC Plastikkarten erforderlich ist und
dadurch schutzwürdige Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden.
Die hierbei übermittelten Daten werden ausschließlich zu diesem Zweck
genutzt und verarbeitet. Der Kunde kann bei der jeweiligen
Wirtschaftsauskunftei Auskunft über die ihn betreffenden gespeicherten
Daten erhalten.
(2) Der Kunde willigt ein, dass PVC Plastikkarten von der SCHUFA HOLDING
AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, Auskünfte über ihn einholt. Der
Kunde willigt ein, dass PVC Plastikkarten an die SCHUFA Daten über nicht
vertragsgemäßes Verhalten übermittelt. Diese Meldungen dürfen nach dem
Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit die geschuldete Leistung
trotz Fälligkeit nicht erbracht worden ist, die Übermittlung zur Wahrung
berechtigter Interessen der verantwortlichen Stelle oder eines Dritten
erforderlich ist und 1. die Forderung durch ein rechtskräftiges oder für
vorläufig vollstreckbar erklärtes Urteil festgestellt worden ist oder
ein Schuldtitel nach § 794 der Zivilprozessordnung vorliegt, 2. die
Forderung nach § 178 der Insolvenzordnung festgestellt und nicht vom
Kunden im Prüfungstermin bestritten worden ist, 3. der Kunde die
Forderung ausdrücklich anerkannt hat, 4. a) der Kunde nach Eintritt der
Fälligkeit der Forderung mindestens zweimal schriftlich gemahnt worden
ist, 4. b) zwischen der ersten Mahnung und der Übermittlung mindestens
vier Wochen liegen, 4. c) PVC Plastikkarten den Kunden rechtzeitig vor
der Übermittlung der Angaben, jedoch frühestens bei der ersten Mahnung
über die bevorstehende Übermittlung unterrichtet hat und 4. d) der Kunde
die Forderung nicht bestritten hat oder 5. das der Forderung zugrunde
liegende Vertragsverhältnis aufgrund von Zahlungsrückständen fristlos
gekündigt werden kann und PVC Plastikkarten den Kunden über die
bevorstehende Übermittlung unterrichtet hat.
(4) Die SCHUFA speichert und übermittelt die Daten an ihre
Vertragspartner im EU-Binnenmarkt, um diesen Informationen zur
Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben.
Vertragspartner der SCHUFA sind vor allem Kreditinstitute, Kreditkarten-
und Leasinggesellschaften. Daneben erteilt die SCHUFA auch Auskünfte an
Handels-, Telekommunikations- und sonstige Unternehmen, die Leistungen
und Lieferungen gegen Kredit gewähren. Die SCHUFA stellt
personenbezogene Daten nur zur Verfügung, wenn ein berechtigtes
Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde.
(5) Zur Schuldnerermittlung gibt die SCHUFA Adressdaten bekannt. Bei der
Erteilung von Auskünften kann die SCHUFA ihren Vertragspartnern
ergänzend einem aus ihrem Datenbestand errechneten
Wahrscheinlichkeitsgrad zur Beurteilung des Kreditrisikos mitteilen
(Score-Verfahren). Der Kunde kann Auskunft bei der SCHUFA über die ihn
betreffenden gespeicherten Daten erhalten. Weitere Informationen über
das SCHUFA Auskunfts- und Score-Verfahren enthält ein Merkblatt, das auf
Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Adresse der SCHUFA lautet:
SCHUFA HOLDING AG, Verbraucherservice, Postfach 56 40, 30056 Hannover.
(6) PVC Plastikkarten behält sich das Recht vor, ihre
Muttergesellschaft, die ThePrintingBrokersEurope Limited, C/Obispo
Carrascosa, 39, E-13200 Manzanares/Ciudad Real mit der Durchführung der
Bonitätsprüfung und der Anfragen an die Bürgel Wirtschaftsinformationen
GmbH & Co.KG sowie an die SCHUFA Holding AG zu beauftragen.
§ 5 Vertragsschluss
(1) Zur Bestellung bestätigt der Kunde einen individuellen
Kostenvoranschlag unter Angabe der Angebostnummer und schließt den
Bestellvorgang sodann mit der Absendung einer entsprechenden Mail oder
telefonisch ab. Mit dem Abschluss der Bestellung gibt der Kunde ein
verbindliches Angebot ab. Die zur Realisierung der Bestellung
notwendigen Daten werden, sofern nicht der Design-Service mitbestellt
wurde, gemäß der Spezifikation von PVC Plastikkarten bereit gestellt.
Ist die Bestellung erfolgreich versendet worden, so erhält der Kunde
eine E-Mail, in welcher ihm ein Screenproof zur Freigabe übermittelt
wird
Diese Bestätigungsmail stellt die Annahme des Auftrags des Kunden dar.
Ein Vertragsabschluss und damit eine vertragliche Bindung über die
einzelnen Leistungen kommt ebenfalls dann zustande, wenn PVC
Plastikkarten das Angebot ausdrücklich durch eine Auftragsbestätigung
oder durch schlüssiges Handeln, insbesondere durch Vorbereitung des
Versands der Ware, annimmt.
(2) Für den Vertragsschluss stehen Deutsch, Spanisch und Englisch als
Sprachen zur Verfügung.
§ 6 Widerrufsrecht
PVC Plastikkarten verkauft ausschließlich Druckereierzeugnisse, die nach
Kundenspezifikationen angefertigt werden, so dass das Recht des
Verbrauchers zum Widerruf eines Fernabsatzvertrages ausgeschlossen ist,
§ 312d Abs. 4 Nr. 1 BGB.
§ 7 Leistungen von PVC Plastikkarten
(1) Der Inhalt der von PVC Plastikkarten geschuldeten Leistungen ergibt
sich aus der Auftragsbestätigung/Rechnung und gegebenenfalls
vereinbarten Vertragsänderungen und -ergänzungen. Die Herstellung der
für den Offsetdruck beauftragten Drucksachen erfolgt vorbehaltlich
einer abweichenden Regelung im Einzelfall nach der vom
Forschungsinstitut der grafischen Industrie (FOGRA) gemeinsam mit dem
Bundesverband für Druck und Medien (bvdm) entwickelten und in DIN ISO
12647 festgelegten Standardisierung für den Offsetdruck mit
Prozessfarben.
(2) Folgende Toleranzen werden vereinbart: Für den Verschnitt 1 mm, für
das Falzen 1 mm und für das Heften 1 mm.
(3) Es können geringfügige Farbabweichungen auftreten. Dies gilt auch
für Farbabweichungen zu einem früheren Auftrag, der bei PVC
Plastikkarten gedruckt wurde. Diese stellen keinen Reklamationsgrund
dar.
(4) Eine Änderung der Bestellung kann nur durch den Abschluss eines
Vertragsänderungs- bzw. –ergänzungsvertrages erfolgen. Jeder
Änderungswunsch des Kunden ist ein Angebot an PVC Plastikkarten zum
Abschluss eines Aufhebungsvertrages für den ersten Auftrag, verbunden
mit dem Angebot zum Abschluss eines neuen Vertrages. PVC Plastikkarten
ist nicht verpflichtet, das Angebot des Kunden anzunehmen.
(5) Nicht zu den Leistungspflichten von PVC Plastikkarten gehört die
Übermittlung der zur Erfüllung des Auftrages erforderlichen Druckdaten.
Hierbei handelt es sich, soweit im Einzelfall nicht anders vereinbart,
um eine Mitwirkungspflicht des Kunden.
(6) PVC Plastikkarten ist zu Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei
denn die Teilleistung ist für den Kunden nicht von Interesse.
§ 8 Druckdaten
(1) PVC Plastikkarten führt alle Druckaufträge ausschließlich auf
Grundlage der vom Kunden übermittelten, bzw. bei gebuchtem Designservice
vom Kunden bestätigten und freigegebenen, Druckdaten aus. Diese Daten
sind ausschließlich in den Formaten und mit den Spezifikationen zu
übermitteln, die in den Kundeninformationen genannt sind. Bei
abweichenden Datenformaten oder anderen Spezifikationen ist ein
fehlerfreier Druck nicht gewährleistet. Der Kunde trägt Sorge dafür,
dass er Kopien der Druckdaten vorrätig hält, da die Druckdaten nach
Fertigstellung der Druckerzeugnisse von PVC Plastikkarten gelöscht
werden.
(2) In inhaltlicher Hinsicht verpflichtet sich der Kunde es zu
unterlassen, an PVC Plastikkarten pornografische, rechts- oder
linksextremistische, rassistische, diskriminierende, jugendgefährdende,
gewaltverherrlichende oder die Verfassung des jeweiligen Landes
verletzende Inhalte an PVC Plastikkarten zu übersenden. Verstößt der
Kunde gegen diese Verpflichtung, so ist PVC Plastikkarten zur
außerordentlichen und fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt.
Weitere Rechte und Ansprüche bleiben unberührt.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm übermittelten Druckdaten vor
Übermittlung an PVC Plastikkarten sorgfältig darauf hin zu prüfen, ob
diese für den auszuführenden Druckauftrag geeignet sind und den
vorstehenden Anforderungen entsprechen.
§ 9 Prüfung der Druckdaten durch PVC Plastikkarten
(1) PVC Plastikkarten ist nur in dem Umfang zur Prüfung der Druckdaten
verpflichtet, welcher sich aus den Angaben von PVC Plastikkarten im
Rahmen des Bestellvorgangs ergibt. Hat PVC Plastikkarten die
Fehlerhaftigkeit der Druckdaten festgestellt, wird PVC Plastikkarten
dies dem Kunden mitteilen. Der Kunde ist dann verpflichtet, die Daten
von PVC Plastikkarten im Hinblick auf die Druckfähigkeit kostenpflichtig
bearbeiten zu lassen, fehlerfreie Druckdaten zu liefern oder die
fehlerhaften Daten drucken zu lassen.
(2) Eine weitere Überprüfung der Druckdaten durch PVC Plastikkarten
erfolgt nicht. Die Gefahr etwaiger Fehler der Druckerzeugnisse infolge
fehlerhafter Druckdaten trägt insoweit allein der Kunde.
(3) Zu einer Prüfung der Inhalte hinsichtlich eines Verstoßes gegen das
Verbot aus § 8 Absatz 2 ist PVC Plastikkarten berechtigt, aber nicht
verpflichtet.
§ 10 Konvertierung, Farbmodus bei Verwendung eigener Druckdaten,
Farbmodus bei Verwendung von freedesign-Druckdaten
(1) Eine Konvertierung von Druckdaten aus einem anderen als den
vereinbarten Formaten wird von PVC Plastikkarten nicht geschuldet.
Vereinbaren die Parteien im Einzelfall gleichwohl eine solche
Konvertierung, so erfolgt die Konvertierung auf eigene Gefahr des
Kunden. Konvertierungen haftet das allgemeine Risiko an, dass Daten
infolge des Konvertierungsvorgangs verloren gehen oder anders als im
Ausgangsformat dargestellt werden.
(2) Bei der Verwendung eigener Druckdaten erfolgt die Verarbeitung von
Druckdaten in einem anderen als dem angegebenen CMYK-Farbmodus auf
eigene Gefahr des Kunden. Insbesondere kommt es bei der Verarbeitung von
RGB-Daten oder ICC-Farbprofilen naturgemäß zu Farbabweichungen vom
Original.
§ 11 Proofs
(1) Der Kunde erhält stets von PVC Plastikkarten ein Screenproof zur
Druckfreigabe. Das Druckbild eines Screenproofs, enthält bedingt durch
die unterschiedliche Drucktechnik im Druckbild geringfügige Abweichungen
gegenüber dem im Offsetdruck zu fertigenden Druckerzeugnis. Dies gilt
bedingt durch die Bildschirmanzeige erst recht für Screenproofs und umso
mehr bei der Betrachtung an nichtkalibrierten Bildschirmen. Dennoch ist
PVC Plastikkarten bemüht, die Proofs möglichst nah am Original
herzustellen.
(2) Der Kunde hat zur Meidung von Lieferverzögerungen im Falle des
Fehlens von Beanstandungen nach Lieferung des Proofs unverzüglich den
Druck freizugeben. Mit Freigabe bestätigt der Kunde die Druckdaten in
der durch den Proof verkörperten Form nach Maßgabe der vereinbarten
Qualitätsstandards, Toleranzen und Farbabweichungen.
(3) Falls der Kunde das Proof ablehnt, muss er PVC Plastikkarten
überarbeitete Druckdaten senden (Mitwirkungshandlung des Kunden). In
diesem Fall beginnt die ursprünglich vom Kunden gewählte Leistungszeit
mit Eingang der überarbeiteten Daten neu.
§ 12 Preise
(1) Die Preise der von PVC Plastikkarten geschuldeten Leistungen ergeben
sich aus dem persönlichen Angebot von PVC Plastikkarten, der
Auftragsbestätigung/Rechnung und gegebenenfalls vereinbarten
Vertragsänderungen und -ergänzungen.
(2) Die angegebenen Preise beinhalten Verpackung, den einmaligen Versand
zum Kunden und verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer,
soweit sich aus der Auftragsbestätigung nicht anderes ergibt. Im Preis
inbegriffen sind im Einzelfall Steuern, Abgaben und Zölle. Sollten diese
anfallen und vom Transportunternehem - nachfolgend Spedition genannt -
direkt kassiert werden, sind diese vom Kunden zu verauslagen und
innerhalb einer Woche bei PVC Plastikkarten zu reklamieren und werden
dem Kunden unverzüglich durch PVC Plastikkarten erstattet. Spätere
Reklamationen oder solche ohne Vorlage der entsprechenden Rechnung
können von PVC Plastikkarten nicht anerkannt werden.
(3) Kosten, die durch nachträgliche vom Kunden veranlasste Änderungen
seiner Druckdaten bedingt sind, werden gesondert berechnet.
§ 13 Rechnungsstellung und Zahlung
(1) PVC Plastikkarten versendet Rechnungen ausschließlich per E-Mail.
Eine Rechnung in Papierform ist nicht geschuldet ist allerdings gegen
eine Aufwandsentschädigung von pauschal 10 € möglich.
(2) Als Zahlungsart ist ausschließlich Vorauskasse vereinbart. Die
vereinbarte Lieferfrist beginnt mit dem Zahlungseingang auf einem der
Konten von PVC Plastikkarten oder der Übersendung eines bestätigten
Überweisungsbelegs.
(3) Werden vom Kunden gewünschte, nachträgliche Änderungen der bereits
ausgestellten Rechnung nötig, berechnet PVC Plastikkarten eine
Aufwandsentschädigung von pauschal 10 €.
(4) Werden auf Grund fehlender USt-Nummer o.ä. nachträgliche
Erstattungen von Teilbeträgen der Rechnung nötig, wird PVC Plastikkarten
die Überweisungsgebühren zzgl. einer Bearbeitungpauschale von 2 € vom
Erstattungsbetrag abziehen.
§ 14 Leistungszeit und Verzug
(1) Termine oder Fristen zur Erbringung der Leistung von PVC
Plastikkarten sind grundsätzlich nur unverbindlich. Sie bezeichnen
vorbehaltlich einer abweichenden Regelung im Einzelfall lediglich
voraussichtliche Zeiten bzw. Termine für die Erbringung der Leistung.
Leistungszeiten werden ausschließlich in Arbeitstagen gerechnet.
(2) Ist der Kunde Unternehmer oder eine Körperschaft des öffentlichen
Rechts, so hat PVC Plastikkarten Leistungsverzögerungen auf Grund
höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die PVC Plastikkarten die
Leistung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich
machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche
Anordnungen, schwere Witterungserscheinungen usw., auch wenn sie bei
Lieferanten von PVC Plastikkarten oder deren Unterlieferanten eintreten
–, auch bei ausnahmsweise verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen
nicht zu vertreten. Sie berechtigen PVC Plastikkarten, die Leistung um
die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit
hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder
teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wird durch die vorgenannten
Umstände die Leistung unmöglich, so wird PVC Plastikkarten von der
Leistungspflicht frei. Wenn die Behinderung länger als zwei Monate
dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt,
hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
(3) Die Einhaltung der Leistungszeit durch PVC Plastikkarten setzt die
rechtzeitige, vollständige und ordnungsgemäße Durchführung der
erforderlichen Mitwirkungshandlungen des Kunden einschließlich der
Übermittlung der druckfähigen Druckdaten und Druckfreigabe durch den
Kunden sowie den Zahlungseingang voraus.
(4) Kommt PVC Plastikkarten in Verzug und ist der Kunde Unternehmer oder
eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, kann er, - sofern er
glaubhaft macht, dass ihm hieraus ein Schaden entstanden ist – wegen des
Verzögerungsschadens eine Entschädigung für jede vollendete Woche des
Verzuges von je 0,5 %, insgesamt jedoch höchstens 5% des Preises für den
Teil der vom Verzug betroffenen Lieferungen verlangen. Weitergehende
Ansprüche wegen des Verzugs hat der Kunde, welcher Unternehmer oder eine
Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, nur in Fällen des Vorsatzes,
der groben Fahrlässigkeit oder bei Vereinbarung eines Fixgeschäftes; in
diesen Fällen ist für den Schaden, welcher über die in Satz 1 genannte
Entschädigung hinausgeht, § 19 (Haftung) anwendbar.
§ 15 Lieferung und Gefahrübergang
(1) Ist der Kunde Unternehmer oder eine Körperschaft des öffentlichen
Rechts, so geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der
zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe an die
Transportperson auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, wer die
Versendungskosten trägt und auch dann, wenn die Beförderung durch eigene
Mitarbeiter der PVC Plastikkarten geschieht. Ist die Ware versandbereit
und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die PVC
Plastikkarten nicht zu vertreten hat, so gilt die Anzeige der
Versandbereitschaft als Übergabe, mit der die Gefahr auf den Kunden
übergeht.
(2) Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, so geht die Gefahr
des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung erst mit
der Übergabe der Sache auf den Kunden über. Der Übergabe steht es
gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
(3) Auf Wunsch des Kunden wird auf seine Kosten die Sendung durch PVC
Plastikkarten gegen versicherbare Schäden versichert.
(4) Kommt die Lieferung als unzustellbar zurück, so ist PVC
Plastikkarten zu einer Verwahrung für den Kunden nicht verpflichtet, es
sei denn, der Kunde hat das Zustellungshindernis nicht zu vertreten. PVC
Plastikkarten wird die Lieferung nach Prüfung der Ordnungsgemäßheit des
Versands, Benachrichtigung des Kunden und Ablauf einer angemessenen
Frist zu Abholung vernichten, der Vergütungsanspruch durch PVC
Plastikkarten bleibt davon unberührt. Die vorübergehende Verwahrung
erfolgt auf Gefahr des Kunden.
§ 16 Eigentumsvorbehalt
(1) Ist der Kunde Verbraucher, so behält sich PVC Plastikkarten das
Eigentum an den gelieferten Sachen bis zur vollständigen Bezahlung der
aus dem betreffenden Vertrag bestehenden Forderungen vor.
(2) Ist der Kunde Unternehmer oder eine Körperschaft des öffentlichen
Rechts, so gelten die nachfolgenden Regelungen.
a) Gelieferte Ware bleibt Eigentum von PVC Plastikkarten. Verarbeitung
oder Umbildung erfolgen stets für PVC Plastikkarten als Hersteller,
jedoch ohne dass daraus eine Vergütungspflicht für PVC Plastikkarten
entsteht. Erlischt das Eigentum von PVC Plastikkarten durch Verbindung,
so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Eigentum von PVC
Plastikkarten an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert)
auf PVC Plastikkarten übergeht. Der Kunde verwahrt das Eigentum von PVC
Plastikkarten unentgeltlich.
b) Ware, an der PVC Plastikkarten Eigentum zusteht, wird im Folgenden
als Vorbehaltsware bezeichnet. Der Kunde ist berechtigt, die
Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu
veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Zum ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr gehören solche Maßnahmen nicht, die gegen andere Rechte
von PVC Plastikkarten verstoßen. Verpfändungen oder
Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder
einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung)
bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich
sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits
jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an PVC Plastikkarten ab. PVC
Plastikkarten verpflichtet sich jedoch, die Forderungen nicht
einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt,
nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung
eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder drohende Zahlungsunfähigkeit
vorliegt. Ist dies aber der Fall, kann PVC Plastikkarten verlangen, dass
der Kunde PVC Plastikkarten unverzüglich die abgetretenen Forderungen
und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben
macht, die dazugehörigen Unterlagen auf seine Kosten aushändigt und den
Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
c) PVC Plastikkarten ermächtigt den Kunden widerruflich, die an den
Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen
einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden,
wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß
nachkommt.
d) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere
Pfändungen, wird der Kunde auf das Eigentum von PVC Plastikkarten
hinweisen und PVC Plastikkarten unverzüglich benachrichtigen, damit PVC
Plastikkarten die eigenen Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der
Dritte nicht in der Lage ist, PVC Plastikkarten die in diesem
Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten
zu erstatten, haftet hierfür der Kunde.
e) PVC Plastikkarten verpflichtet sich, die PVC Plastikkarten
zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit
freizugeben, als der Wert der gesamten Sicherheiten die zu sichernden
Forderungen im Nennwert um mehr als 20 % übersteigt; die Auswahl der
freizugebenden Sicherheiten obliegt PVC Plastikkarten.
f) Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere Zahlungsverzug des
Kunden, ist PVC Plastikkarten berechtigt, die Herausgabe der Sache zu
verlangen. Damit endet das vorläufige Recht des Kunden zum
Behaltendürfen. Eine Kündigung oder ein Rücktritt vom Vertrag sind damit
im Zweifel nicht verbunden.
§ 17 Aufrechnung, Zurückbehaltung und Abtretung
(1) Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch
wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur
berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden
oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Kunde jedoch ohne die
weiteren Voraussetzungen aus Satz 1 auch dann berechtigt, wenn das
Zurückbehaltungsrecht wegen Gegenansprüchen aus demselben
Vertragsverhältnis geltend gemacht wird.
(2) Außer im Bereich des § 354a HGB kann der Kunde Ansprüche aus diesem
Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von PVC
Plastikkarten an Dritte abtreten.
§ 18 Gewährleistung
(1) Sachmängelansprüche sind insoweit ausgeschlossen, als der Fehler auf
der Übersendung fehlerhafter, unvollständiger oder sonst unkorrekter
Druckdaten durch den Kunden beruht.
(2) Ist der Kunde Verbraucher, so gelten die gesetzlichen
Gewährleistungsvorschriften. Die Gewährleistung ist jedoch bei
offenkundigen Mängeln ausgeschlossen, wenn diese nicht innerhalb von 1
Woche nach Erhalt der Ware bei PVC Plastikkarten angezeigt wurden. Zur
Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Die
Mängelanzeige hat per E-Mail oder Telefax zu erfolgen.
(3) Ist der Kunde Unternehmer oder eine Körperschaft des öffentlichen
Rechts, so gelten darüber hinaus die folgenden Regelungen:
a) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von
der vereinbarten Beschaffenheit und bei nur unerheblicher
Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.
b) Im Falle des Absatz 1 entfallen Ansprüche wegen Mängeln der Sache
bereits dann, wenn der Kunde eine entsprechende substantiierte
Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt
hat, nicht widerlegt.
c) Die Pflicht des Kunden zur unverzüglichen Untersuchung und Rüge nach
§§ 378 und 381 Abs. 2 HGB bleibt unberührt. Absatz 2 Satz 4 gilt
entsprechend.
(4) Für Schadensersatzansprüche gelten im Übrigen die Bestimmungen in §
19 (Haftung).
§ 19 Haftung
(1) PVC Plastikkarten leistet Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher
Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. aus
rechtsgeschäftlichen und rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnissen,
Pflichtverletzung und unerlaubter Handlung), nur in folgendem Umfang:
a) Die Haftung bei Vorsatz und aus Garantie ist unbeschränkt.
b) Bei grober Fahrlässigkeit haftet PVC Plastikkarten gegenüber
Unternehmern und Körperschaften des öffentlichen Rechts in Höhe des
typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens. Gegenüber
Verbrauchern haftet PVC Plastikkarten unbeschränkt.
c) Bei fahrlässiger Verletzung einer so wesentlichen Pflicht, deren
Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst
ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig
vertrauen darf (Kardinalpflicht), haftet PVC Plastikkarten nur in Höhe
des bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schadens.
Befindet sich PVC Plastikkarten mit seiner Leistung in Verzug, so haftet
PVC Plastikkarten wegen dieser Leistung auch für Zufall unbeschränkt, es
sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten
wäre. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit
ausgeschlossen.
(2) Soweit die Haftung von PVC Plastikkarten ausgeschlossen oder
beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der
Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von PVC Plastikkarten.
(3) Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen
aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Regelungen.
§ 20 Verjährung
(1) Ist der Kunde Verbraucher, so richtet sich die Verjährung seiner
Ansprüche nach dem Gesetz. Ist der Kunde hingegen Unternehmer oder eine
Körperschaft des öffentlichen Rechts, so richtet sich die Verjährung
seiner Ansprüche nach den folgenden Absätzen.
(2) Die Verjährungsfrist beträgt
a) für Ansprüche auf Rückzahlung der Vergütung aus Rücktritt oder
Minderung ein Jahr ab Beginn der gesetzlichen oder vertraglich
vereinbarten Verjährung, jedoch nicht weniger als drei Monate ab Abgabe
der wirksamen Rücktritts- oder Minderungserklärung;
b) bei anderen Ansprüchen aus Sachmängeln ein Jahr;
c) bei Ansprüchen aus Rechtsmängeln ein Jahr, wenn der Rechtsmangel
nicht in einem Ausschließlichkeitsrecht eines Dritten liegt, auf Grund
dessen der Dritte Herausgabe oder Vernichtung der dem Kunden
überlassenen Gegenstände verlangen kann;
d) bei anderen Ansprüchen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher
Aufwendungen ein Jahr, beginnend ab dem Zeitpunkt, in dem der Kunde von
den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe
Fahrlässigkeit erlangen musste.
(3) Die Verjährung tritt spätestens mit Ablauf der in § 199 BGB
bestimmten Höchstfristen ein. Bei Schadens- und Aufwendungsersatz aus
Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Garantie, Arglist und in den in § 19
Absatz 3 genannten Fällen gelten jedoch stets die gesetzlichen
Verjährungsfristen.
§ 21 Pauschalierte Ansprüche gegen den Kunden
(1) Die Parteien vereinbaren für folgende Fälle eine pauschalierte
Entschädigungs-, Schadensersatz- bzw. Vergütungszahlung (pauschalierter
Anspruch):
a) PVC Plastikkarten kündigt dem Kunden nach Fristsetzung wegen
unterlassener Mitwirkungshandlung des Kunden, insbesondere fehlender
Zusendung von fehlerfreien Daten, wirksam nach § 643 BGB;
b) PVC Plastikkarten tritt nach Fristsetzung wegen Zahlungsverzuges des
Kunden wirksam nach § 323 BGB vom Vertrag zurück;
c) PVC Plastikkarten kündigt dem Kunden außerordentlich und fristlos
aufgrund eines schuldhaften Verstoßes gegen § 8 Absatz 2;
d) PVC Plastikkarten kündigt dem Kunden aus einem anderen, vom Kunden zu
vertretenden wichtigen Grund nach § 316 BGB;
e) der Kunde kündigt den Vertrag ordentlich nach § 649 BGB, ohne durch
ein von PVC Plastikkarten zu vertretendes Verhalten dazu veranlasst
worden zu sein und ohne dass sonst ein wichtiger Grund nach § 316 BGB
besteht.
(2) Der pauschalierte Anspruch beläuft sich bei einem Bruttoauftragswert
bis 25,00 € auf 5,00 €, bis 500,00 € auf 15,00 € und ab 500,01 EUR auf
25,00 €. Wurde bereits der Druckauftrag auf die Druckplatte gesetzt
(sog. Pooling), beläuft sich der pauschalierte Anspruch auf den
Nettoauftragswert (d.h. Auftragswert ohne Mehrwertsteuer), da ab diesem
Zeitpunkt der automatisierte Druckvorgang nicht mehr abgebrochen werden
kann.
(3) Dem Kunden steht der Nachweis offen, dass PVC Plastikkarten kein
oder ein geringerer Schaden bzw. Aufwand entstanden bzw. die Vergütung
unangemessen hoch ist.
(4) PVC Plastikkarten steht der Nachweis offen, dass PVC Plastikkarten
ein höherer Schaden bzw. Aufwand entstanden bzw. die angemessene
Vergütung höher ist.
§ 22 Eigentum an Druckträger, Archivierung, Urheberrecht
(1) Das Eigentum, Urheberrechte und alle sonstigen Leistungsschutzrechte
an den zur Herstellung der Drucksachen hergestellten und eingesetzten
Druckträgern stehen ausschließlich der PVC Plastikkarten zu.
(2) Andruckbögen sowie Belegexemplare werden nach drei Monaten
vernichtet, sofern bis dahin keine Beanstandung vorliegt. Die
übersandten Druckdaten werden nach Fertigstellung der Druckerzeugnisse
vernichtet.
(3) Der Kunde stellt sicher, dass er sämtliche Rechte zur Nutzung,
Weitergabe und Veröffentlichung der übertragenen Daten, insbesondere im
Hinblick auf Text- und Bildmaterial besitzt.
(4) Der Kunde hat der PVC Plastikkarten den aus der Inanspruchnahme
durch Dritte wegen der Verletzung von Schutzrechten und sonstigen
Rechten resultierenden Schaden zu ersetzen, es sei denn, dass er diesen
nicht zu vertreten hat. Der Kunde stellt PVC Plastikkarten von allen
Nachteilen frei, welche PVC Plastikkarten aufgrund der Inanspruchnahme
durch Dritte wegen vom Kunden zu vertretender schädigender Handlungen
entstehen.
(5) PVC Plastikkarten behält sich, sofern durch den Kunden nicht
ausdrücklich widersprochen, das Recht vor, im Kundenauftrag
fertiggestellte Drucksachen für Eigenwerbungs- und Referenzzwecke zu
publizieren.
§ 23 Vertraulichkeit
Die Parteien dürfen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie sonstige
vertrauliche Informationen aus der Geschäftsbeziehung und aus dem
Bereich der jeweils anderen Partei Dritten nicht zugänglich machen. Dies
gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
§ 24 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des
UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten
aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist bei Verträgen mit
Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtlichen Sondervermögen Madrid.
B. Kundeninformationen
Im Folgenden informieren wir Sie über alle Umstände im Zusammenhang mit
dem Zustandekommen eines Vertrages und seiner Durchführung aufgrund
einer Bestellung und deren Abwicklung.
Die Kundeninformationen stellen keine Vertragsbedingungen dar. Diese
sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten.
Die Informationsverordnung schreibt vor, dass wir die Möglichkeit
vorsehen, dass Sie sich diese Kundeninformationen ausdrucken oder
abspeichern können. Die Informationen sind Ihnen so jederzeit auch nach
dem Abschluss des Vertrages offline zugänglich.
I. Informationen zum Anbieter
Anbieter der Produkte auf den Webseiten von PVC Plastikkarten (.de, .ch,
.at) ist
ThePrintingBrokersEurope Limited
Postanschrift: C/Obispo Carrascosa, 39; E-13200 Manzanares/Ciudad Real
vertreten durch Geschäftsführer: Christian Korwan
Handelsregister: W-0060956-J
Kommunikationsdaten:
Telefon: +34 902 05 05 71
Telefax: +34 902 889 330
E-Mail: Kundenservice@pvcplastikkarten.com
Internet: www.pvcplastikkarten.de
Umsatzsteueridentifikationsnum mer: ESW0060956J
II. Informationen zum Widerrufsrecht
PVC Plastikkarten verkauft ausschließlich Druckereierzeugnisse die nach
Kundenspezifikationen angefertigt werden, so dass das Recht des
Verbrauchers zum Widerruf eines Fernabsatzvertrages ausgeschlossen ist,
§ 312d Abs. 4 Nr. 1 BGB.
III. Informationen zu Gewährleistungsrechten
Einzelheiten zur Gewährleistung finden Sie in unseren Allgemeinen
Geschäftsbedingungen Die Ware ist nach Lieferung unverzüglich auf
offensichtliche Fehler zu untersuchen. Bestehen solche, sind diese
unverzüglich gegenüber PVC Plastikkarten anzuzeigen. Eine E-Mail an Kundenservice@pvcplastikkarten.com genügt.
Über die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen hinaus werden keine
Garantien hinsichtlich der gelieferten Waren oder Dienstleistungen
übernommen.
IV. Sonstige Informationen zum Vertrag
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils
gültigen Fassung.
Produktbeschreibung
Eine Produktbeschreibung können Sie sich über die Schaltfläche
"Produkte" für das von Ihnen ausgewählte Produkt ansehen und ausdrucken.
Ein verbindliches Preis-Angebot können Sie telefonisch oder per e-mail
anfordern.
Zahlung, Erfüllung, Lieferung
Die Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung, Lieferung und Erfüllung
können Sie § 13 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen entnehmen.
Die Produktion der Ware und der Beginn der vereinbarten Lieferfrist
beginnt erst dann, wenn der beglaubigte Überweisungsbeleg oder die
Zahlung selbst PVC Plastikkarten erreicht hat.
Die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Termine für die
Lieferung entsprechen dem jeweiligen Planungsstand. Sie sind als
voraussichtlicher Liefertermin unverbindlich.
V. Ablauf des Vertragsschlusses
Der Vertrag zwischen Ihnen und PVC Plastikkarten kommt dadurch zustande,
dass Sie sich individuell ein Produkt zusammenstellen und die Bestellung
nach sorgfältiger Prüfung Ihrer Daten auslösen. Der Vertragsschluss
erfolgt mit Annahme der Bestellung durch uns und/oder duch den Versand
des Screenproofs per E-Mail.
VI. Informationen zur Zugänglichkeit der Vertragsbestimmungen
Wir speichern zum Zwecke der Vertragsabwicklung Ihre Bestelldaten und
Personendaten. Informationen über alle Umstände im Zusammenhang mit dem
Zustandekommen des Vertrages und seiner Durchführung, über Ihre von uns
gespeicherten Bestelldaten und unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGB) erhalten Sie mit der Rechnungsstellung noch einmal per E-Mail. Sie
können sich diese E-Mail auf Ihrem Computer abspeichern um die Daten
jederzeit zugänglich zu haben.
VII. Informationen zu Ihren Daten
Wir verwenden die von ihnen zum Zwecke der Bestellung der Waren
angegebenen persönlichen Daten (wie z.B. Name, Anschrift, Zahlungsdaten)
ausschließlich zur Erfüllung und Abwicklung des Vertrages. Nach
Bestellung erfolgt die weitere Auftragsabwicklung über unsere
Muttergesellschaft, die ThePrintingBrokersEurope Limited, C/Obispo
Carrascosa, 39, E-13200 Manzanares/Ciudad Real, an welche wir daher Ihre
im Rahmen der Bestellung gemachten Angaben weiterleiten. Wir lassen
unsere Waren mit namhaften internationalen Speditionsfirmen (DHL, UPS,
NACEX, Speedlink, etc.) liefern. Diese erhalten Kenntnis von Ihren
Daten, soweit dies zur Lieferung der Waren notwendig ist. Zum Zweck der
Bonitätsprüfung rufen wir bzw. die ThePrintingBrokersEurope Limited
Informationen bei der Schufa Holding AG, Komoranweg 5, 65201 Wiesbaden
ab (siehe dazu auch Ziffer IV der AGB). Darüber hinaus übermitteln wir
bei berechtigtem Interesse Negativdaten, insbesondere über nicht
vertragsgemäßes Verhalten, an die Schufa. Zusätzliche Informationen
hierzu finden Sie in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Sofern Sie ausdrücklich zugestimmt haben, werden wir Ihre Daten
verwenden, um Sie zukünftig über neue Produkte und sonstige Neuheiten
unseres Angebotes zu informieren. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit
widerrufen. Sie haben die Möglichkeit, die über Sie gespeicherten Daten
bei uns abzufragen, diese zu ändern oder löschen zu lassen. Es fallen
hierfür keine weiteren Kosten an, als diejenigen, die Sie bei Ihrem
Provider für das Absenden der E-Mail aufwenden müssen. Sie haben als
Betroffener nach dem BDSG ein Widerspruchsrecht zur Nutzung oder
Übermittlung Ihrer Daten für Werbezwecke (Sperrkennzeichen). Daneben
besteht ein Recht auf Auskunft sowie unter bestimmten Voraussetzungen
ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und eventuelle Löschung Ihrer in
einer unserer Dateien gespeicherten Daten
VIII. Speicherung dieser Kundeninformation
Sie können diese Kundeninformation dauerhaft abspeichern und die Datei
jederzeit offline ansehen. Zum Öffnen der Datei benötigen Sie nur ein
Programm, welches Textdateien wiedergeben kann.
IX. Einverständnis mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Ich habe die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen, verstanden und
bin mit deren Geltung einverstanden.
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